DE102009003087A1 - Schwerlast-Verteilerplatte - Google Patents

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Herbert Brandner
Alexander Kitzia
Helmut Brandner
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    • B66CCRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
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    • B66C23/62Constructional features or details
    • B66C23/72Counterweights or supports for balancing lifting couples
    • B66C23/78Supports, e.g. outriggers, for mobile cranes

Abstract

Für eine Schwerlast-Verteilerplatte wird ein mehrschichtiger Aufbau aus oben und unten liegenden Stahlplatten mit dazwischen mit vertikaler Plattenebene angeordneten plattenförmigen Stegen, welche in wenigstens zwei quer zueinander verlaufenden horizontalen Richtungen ausgerichtet sind, vorgeschlagen. In durch die Stege in dem Zwischenvolumen zwischen Deckplatte und Grundplatte abgeteilten Teilvolumina sind Hohlkammerstrukturen eingefügt, welche zur Übertragung von vertikalen Druckkräften zwischen Deckplatte und Grundplatte an deren Innenflächen abgestützt sind. Die Hohlkammerstrukturen können insbesondere durch miteinander verbundene Kunststoff-Rohrabschnitte mit kreisförmigem Querschnitt gegeben sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schwerlast-Verteilerplatte.
  • Derartige Verteilerplatten sind insbesondere als Abstützplatten für ortsveränderliche Schwerlast-Geräte, wie insbesondere Krane, gebräuchlich. Typischerweise weisen solche ortsveränderlichen Schwerlast-Geräte mehrere Stempel auf, die bezüglich des Geräts höhenverstellbar sind. Die Schwerlast-Verteilerplatten werden zwischen eine Bodenfläche und die Stempel eingefügt und die über die Stempel auf die Platten ausgeübte Druckkraft wird von diesen auf eine gegenüber den Stempelflächen größere Auflagefläche der Verteilerplatten auf der Bodenfläche verteilt.
  • Für kleinere Lasten sind Platten zum Zwischenlegen zwischen einem Stützstempel eines Schwerlast-Geräts bekannt, welche aus elastischem Kunststoff oder Gummi, insbesondere aus wieder aufbereitetem Granulat bestehen können. Solche elastischen Platten geben den Druck des an ihrer Oberseite aufliegenden Stempels im wesentlichen unverändert an die Bodenfläche an ihrer Unterseite ab und gleichen dabei lediglich kleine Bodenunebenheiten aus. Sind auch Platten in mehrschichtiger Bauweise bekannt, bei welchen zwischen zwei Holzplatten ein Kunststoff-Komposit-Material eingefügt ist. Auch hier wird aber ein im wesentlich ebener Untergrund vom Hersteller als Einsatzbedingung vorausgesetzt.
  • Gebräuchliche Schwerlast-Abstützplatten für hohe Belastungen, insbesondere auch gegenüber der Platten größer kleiner Stempelfläche, welche die mit gegenüber der Plattengröße kleiner Stempelfläche aufliegende Lastkraft auf die wesentlich größere Unterseite der Verteilerplatte verteilen, bestehen in der Regel aus mehreren Stahl-Trägerprofilen mit H-Querschnitt, welche mit vertikalen Mittelstegen und horizontal aneinander anschließenden Gurten parallel zueinander ausgerichtet und an den Stoßfugen der Gurte miteinander verschweißt sind. Diese Schwerlast-Verteilerplatten besitzen eine hohe Stabilität, sind aber insbesondere durch ihr hohes Gewicht nachteilig, welches eine Verlagerung dieser Platten nur mit Kranunterstützung ermöglicht und beispielsweise beim Transport einer Krananlage zugleich einen hohen Transportaufwand für die Verteilerplatten mit sich bringt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Schwerlast-Verteilerplatten anzugeben, welche bei hoher Belastbarkeit insbesondere als Abstützplatten ein gegenüber gebräuchlichen Verteilerplatten wesentlich verringertes Eigengewicht besitzen. Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im unabhängigen Anspruch 1 beschrieben. Die abhängigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung. Beansprucht sind auch vorteilhafte Verwendungen solcher Schwerlast-Verteilerplatten.
  • Der erfindungsgemäße Aufbau einer Schwerlast-Verteilerplatte mit Stahlplatten als Deckplatte und als Grundplatte macht diese in hohem Maße unempfindlich gegen Beschädigungen durch den Untergrund und/oder einen aufliegenden Stempel bei der bevorzugten Verwendung als Abstützplatten. Durch die zwischen den Stahlplatten verlaufenden Stege, welche vorzugsweise ihrerseits durch Stahlplatten mit senkrecht zu Grundplatte und Deckplatte verlaufender Stegplattenfläche ausgebildet sind, gewährleistet insbesondere eine hohe Stabilität der Positionen von Grundplatte und Deckplatte gegen auf die Verteilerplatte im Einsatz eventuell auftretende Scherkräfte, welche auf eine Verschiebung der Deckplatte relativ zur Grundplatte parallel zu den Plattenflächen gerichtet sind. Durch wenigstens zwei solcher Stege, welche quer zueinander verlaufend unterschiedlich ausgerichtet sind, ergibt sich vorteilhafterweise eine hohe Scherstabilität in alle Richtungen. Die Stege sind vorzugsweise mit Grundplatte und Deckplatte direkt oder über weitere Bauelemente aus Stahl verschweißt.
  • Neben der Übertragung der Druckbelastung der Oberseite der Deckplatte auf die Unterseite der Grundplatte durch die genannten Stege wird eine Übertragung solcher Druckbelastungen vor allem durch Kammerwände von zwischen Grundplatte und Deckplatte angeordneten Hohlkammern übertragen, wobei die Kammerwände im wesentlichen senkrecht zu Grundplatte und Deckplatte verlaufen. Die Hohlkammern nehmen vorteilhafterweise den überwiegenden Teil, also mehr als 50%, des als Zwischenschicht bezeichneten Volumens zwischen Grundplatte und Deckplatte ein. Vorzugsweise beträgt der Volumenanteil der Hohlkammern an dem Volumen der Zwischenschicht wenigstens zwei Drittel.
  • Die Hohlkammerwände sind mit ihren der Grundplatte und der Deckplatte zuweisenden Endkanten der Kammerwände in zur Übertragung von Druckkräften zwischen Deckplatte und Grundplatte geeigneter Weise mit Grundplatte und Deckplatte verbunden. Die Hohlkammerform begünstigt eine besonders hohe Eigensteifigkeit der die Hohlkammern bildenden Hohlkammerelemente, wobei die Querschnitte der Hohlkammern in Projektion auf die Grundplatte vorteilhafterweise rechteckigen insbesondere quadratischen Querschnitt oder einen nach Art von Waben sechseckigen Querschnitt oder vorzugsweise einen runden Querschnitt aufweisen können.
  • In bevorzugter Ausführungsform sind eine Mehrzahl von einzelnen Hohlkammerelementen, insbesondere als Rohrabschnitte, nebeneinander angeordnet, wobei unmittelbar benachbarte Hohlkammerelemente vorteilhafterweise an ihren Außenflächen aneinander anliegen. Vorzugsweise sind aneinander anliegende Hohlkammerelemente miteinander verbunden, wobei die Verbindungsart je nach Material der Außenwände der Hohlkammerelemente durch Kleben und/oder Verschweißen erfolgen kann. Zwischen aneinander anliegenden, unmittelbar benachbarten Hohlkammerelementen können, beispielsweise bei der bevorzugten Ausführungsform der Hohlkammerelemente mit kreisförmigem Kammerquerschnitt, weitere sekundäre Hohlräume entstehen. In vorteilhafter Ausführungsform können solche sekundäre Hohlräume, deren Volumen vorteilhafterweise kleiner ist als das der Hohlkammern selbst, mit einem klebenden Material, insbesondere einem Schaummaterial ausgefüllt sein, welches eine gegenseitige Verbindung der unmittelbar benachbarten Hohlkammerelemente herstellt oder verstärkt. Das Material der Hohlkammerelemente kann beispielsweise Karton, faserverstärktes Material oder vorzugsweise ein thermoplastisches oder duroplastisches Kunststoffmaterial sein.
  • In anderer Ausführung können mehrere Hohlkammern auch einteilig zusammenhängend ausgebildet sein, wobei sich unmittelbar benachbarte Hohlkammern Kammerwände teilen und der Verlauf der Kammerwände in Projektion auf die Grundplatte vorteilhafterweise ein regelmäßiges Gitter, beispielsweise ein Rechteck-Gitter oder ein Waben-Gitter bildet.
  • Im folgenden und in den Ansprüchen seien der Einfachheit halber horizontale und vertikale Richtungen zur relativen Orientierung benutzt, welche als interne Richtungen auf die Geometerie der Verteilerplatte bezogen und an deren regulärer Ausrichtung im Einsatz orientiert seien. Als horizontale Richtung oder Richtungen seien dabei Richtungen parallel zu den Plattenflächen von Grundplatte und Deckplatte, als vertikale Richtung eine zur Ebene von Grundplatte und Deckplatte senkrechte, also zur Richtung der Flächennormalen von Grundplatte und Deckplatte parallele Richtung bezeichnet.
  • Durch die Kombination der Ausbildung von Grundplatte und Deckplatte als Stahlplatten, die Aussteifung insbesondere für die Scherfestigung durch mit Grundplatte und Deckplatte verbundenen Stegen und die Aufnahme von Druckkräften zwischen Deckplatte und Grundplatte überwiegend durch Hohlkammerelemente ergibt sich eine in sich sehr stabile und zugleich leichtgewichtige Konstruktion einer Verteilerplatte.
  • Die Stege können einzelne plattenförmige Elemente sein, welche mit ihren Oberkanten und Unterkanten mit Deckplatte bzw. Grundplatte verbunden, insbesondere verschweißt sind. In vorteilhafter Ausführung sind die plattenförmigen Stege Teile von Profilen, welche neben diesen Stegen wenigstens einen in horizontaler Längsrichtung der Stege verlaufenden Gurt an Oberkante und/oder Unterkante des Stegs aufweisen, wobei ein solcher Gurt mit seiner Gurtfläche parallel zur Deckplatte bzw. Grundplatte verläuft und an dieser anliegt. Ein solcher Gurt kann insbesondere Teil eines C-, Z-, T- oder H-förmigen Profils sein. Vorteilhafterweise schließen solche Stege das Volumen zwischen Deckplatte und Grundplatte seitlich umlaufend und parallel zu den Außenkanten von Grundplatte und Deckplatte ausgerichtet ab, so dass die Hohlkammerelemente in dem abgeschlossenen Volumen geschützt sind.
  • Vorteilhafterweise verlaufen Stege auch innerhalb des Zwischenvolumens und unterteilen dieses in Projektion auf die Grundplatte in mehrere Teilflächen, welche in sich jeweils wenigstens eine Hohlkammer, vorzugsweise mehrere Hohlkammern enthalten. Innerhalb des Zwischenvolumens zwischen Grundplatte und Deckplatte von deren Außenkante beabstandet liegende Stege können insbesondere in einer oder mehreren durch die Flächenmitte der Grundplatte gehenden vertikalen Ebenen liegen und bei einer bevorzugten rechteckigen Grundrißform der Grundplatte in Richtung von deren Diagonalen und/oder parallel zu deren Seitenkanten verlaufen und insbesondere auch ein Innenkreuz in dem Zwischenvolumen bilden.
  • Die Stege können in vorteilhafter Ausführung auch innerhalb eines Stahlprofils paarweise parallel vorliegen, wobei ein solches Stahlprofil insbesondere ein U-Profil oder vorzugsweise ein Rechteckprofil bildet. Ein solches Stahlprofil mit zwei parallelen Stegen, insbesondere in Form eines Rechteckrohrs, erbringt eine besondere Stabilität hinsichtlich der angestrebten Scherfestigkeit, ist einfach zu handhaben und als Standard-Profilelement kostengünstig verfügbar.
  • Die Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei zeigt:
  • 1 eine Zusammenstellung von Komponenten einer Verteilerplatte,
  • 2 eine zusammengebaute Verteilerplatte,
  • 3 eine Anordnung von Hohlkammerelementen,
  • 4 eine Hohlkammer-Wabenstruktur,
  • 5 eine geschnittene Seitenansicht zu 3,
  • 6 eine Variante zu 5 mit zusätzlichen Zwischenplatten,
  • 7 eine geschnittene Seitenansicht mit einem Stegprofil,
  • 8 eine Ausführung mit Vierkantrohren als Stegprofilen,
  • 9 eine geschnittene Ansicht einer Verteilerplatte mit einem Stegprofil nach 8.
  • 1 zeigt in schräg perspektivischer Ansicht eine Zusammenstellung von Bauteilen für eine erfindungsgemäße Verteilerplatte. Als Grundplatte GP und Deckplatte DP sind Stahlplatten benutzt, deren Rechteckflächen im wesentlichen übereinstimmende Maße haben. Die Plattendicken können verschieden sein, insbesondere kann die Grundplatte dicker sein als die Deckplatte. Die Dicke der Deckplatte liegt typischerweise in einem Bereich von 2 mm bis 7 mm, die Dicke der Grundplatte in einem Bereich von 5 mm bis 10 mm. Die Kantenlängen liegen typischerweise je nach Einsatzfall zwischen 1000 mm und 3000 mm. In der zusammengesetzten Verteilerplatte nach 2, welche eine Gesamthöhe HV von der Unterseite der Grundplatte GP bis zur Oberseite der Deckplatte DP aufweist, sind Grundplatte und Deckplatte in vertikalem Abstand voneinander angeordnet und schließen zwischen sich ein Zwischenvolumen ein. Dieses Zwischenvolumen ist durch streifenförmige Stahlplattenelemente SX, SY seitlich abgeschlossen.
  • In den Figuren sind teilweise Koordinaten x, y, z eines rechtwinkligen Koordinatensystems mit eingezeichnet, wobei die Koordinaten x und y parallel zu den Plattenebenen der ebenen Deckplatte und Grundplatte und parallel zu den Kanten von deren rechtwinkliger Form verlaufen. Die z-Koordinate verläuft senkrecht zu den Plattenebenen von Grundplatte und Deckplatte und somit parallel zu deren Flächennormalen. Entsprechend der typischen Ausrichtung der Schwerlast-Verteilerplatte im Einsatz mit im wesentlichen horizontal liegenden Plattenebenen von Grundplatte und Deckplatte sind die Koordinaten x und y auch als horizontale Richtungen und die Koordinate z als vertikale Richtung bezeichnet.
  • Für den seitlichen Abschluss des Zwischenvolumens der zusammengesetzten Verteilerplatte sind in 1 plattenförmige Stege SX und SY vorgesehen, welche entlang der in x-Richtung bzw. y-Richtung verlaufenden Außenkanten von Grundplatte und Deckplatte angeordnet und mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt werden. Die Plattenebenen der plattenförmigen Stege liegen in vertikalen Ebenen, in dem gegebenem Beispiel liegt die Plattenebene des plattenförmigen Stegs SY in einer y-z-Ebene und die Plattenebene des plattenförmigen Stegs SX in einer x-z-Ebene. Die plattenförmigen Stege können wie im Beispiel des Stegs SY durch einfache ebene streifenförmige Plattenausschnitte gegeben sein oder können Teile von sich in horizontaler Richtung erstreckenden Stahlprofilen sein wie am Beispiel des plattenförmigen Stegs SX als Mittelteil eines C-Profils PC mit einem Untergurt UC und einem Obergurt OC veranschaulicht. Bei Verwendung eines Profils mit Untergurt und Obergurt liegen vorteilhafterweise die Gurte mit ihren in horizontalen Ebenen verlaufenden Gurtflächen an den einander zuweisenden Flächen der Grundplatte GP bzw. der Deckplatte DP an. Die plattenförmigen Stege SY bzw. SX können direkt oder bei Vorliegen eines Teils eines Profils indirekt über die Profilgurte mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt sein.
  • In 1 sind zusätzlich Stahlprofile PTX, PTY mit H-förmigem Querschnitt, auch als Doppel-T-Querschnitt bezeichnet, eingezeichnet, welche beim Zusammensetzen der dargestellten Komponenten innerhalb des Zwischenvolumens von den Außenkanten von Grundplatte und Deckplatte beabstandet angeordnet werden. Dabei ist ein in y-Richtung parallel zu der längeren Kante der Rechteckform der Grundplatte verlaufendes H-Profil PTY im wesentlichen über die gesamte Länge zwischen den gegenüber liegend an den Außenkanten angeordneten Profilen PC vorgesehen. In x-Richtung sind beidseitig des Profils PTY zwei Profilabschnitte PTX vorgesehen, welche im wesentlichen in x-Richtung unmittelbar an das Profil PTY seitlich anschließend angeordnet werden. Auf der Grundplatte sind mit unterbrochenen Linien die Flächenverläufe, auf welchen die Elemente PC, SY, PTX und PTY aufliegen, eingezeichnet.
  • Die Profilelemente PTX, PTY enthalten in ihrem H-förmigem Querschnitt einen plattenförmigen Steg ST als Mittelteil des H-Querschnitts, dessen Plattenebene in einer vertikalen Ebene verläuft. An Oberkante und Unterkante des Stegs ST schließen sich ein Untergurt UT und ein Obergurt OT des Profils an, deren horizontale Gurtflächen an Grundplatte GP und Deckplatte DP zum Anliegen gebracht werden. Die Profilelemente PTX, PTY werden mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt, wobei mehrere punktuelle Verschweißungen SA ausreichen, da die Verschweißung in erster Linie eine Sicherung der Ausrichtung zwischen Grundplatte und Deckplatte gewährleisten soll.
  • Die Profile PTX, PTY unterteilen den seitlich von den Elementen SX, SY begrenzten Zwischenraum nochmals in vier Teilräume. In diesen Teilräumen werden Hohlkammerstrukturen HS angeordnet, welche eine Mehrzahl von im wesentlichen zylindrischen Hohlkammern bilden, deren Zylinderachsen und deren Hohlkammerwände parallel zur z-Richtung zwischen Grundplatte GP und Deckplatte DP verlaufen und mit diesen zur Übertragung von Druckkräften in vertikaler Richtung verbunden sind. Die Hohlkammerstrukturen sind in der von Ihnen insgesamt eingenommenen Fläche vorteilhafterweise eng in die zwischen den Elementen SX, SY, PTX, PTY verbleibenden Teilräumen eingepaßt. Die Oberkanten und/oder Unterkanten der Kammerwände der Hohlkammerstrukturen sind vorteilhafterweise zusätzlich mit der Grundplatte und der Deckplatte gegen horizontale Relativverschiebung gesichert, beispielsweise mit diesen direkt oder unter Zwischenfügung von Zwischenplatten verklebt.
  • Vorteilhafterweise werden zuerst die Elemente SX, SY, PTX, PTY auf einer der beiden Platten, Grundplatte GP oder Deckplatte DP durch Schweißen befestigt, danach die Hohlkammerstrukturen in die verbleibenden Teilräume eingesetzt und abschließend die zweite Platte auf die Stahlprofile und die Hohlkammerstrukturen aufgesetzt, wobei eine Verschweißung der zuletzt aufgesetzten zweiten Platte mit den innen liegenden Stahlprofilen PTX, PTY z. B. mittels Lochschweißung in in der zweiten Platte vorbereiteten Plattendurchbrüchen SA erfolgen kann.
  • In 2 ist die Deckplatte teilweise transparent dargestellt und zeigt mit teilweise unterbrochenen Linien innerhalb des Zwischenvolumens angeordnete Baugruppen.
  • Die Hohlkammerstrukturen sind in erster vorteilhafter Ausführung durch eine Mehrzahl von einzelnen Hohlkammerelementen gebildet, welche vorzugsweise als Rohrabschnitte ausgeführt sein können. Die einzelnen Hohlkammerelemente sind mit parallel ausgerichteten Längsachsen und mit in gemeinsamen in Richtung der Längsachsen beabstandeten Ebenen liegenden Endkanten der die Hohlkammerelemente bildenden Kammerwände nebeneinander angeordnet und dabei mit ihren Wandaußenflächen aneinander anliegend. Die Hohlkammerelemente sind vorteilhafterweise über ihre Wandaußenflächen miteinander verbunden, insbesondere verklebt oder verschweißt. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Hohlkammerelemente an Flächen, an welchen die Wandaußenflächen unmittelbar benachbarter Hohlkammerelemente aneinander anliegen, miteinander verbunden sind. Bei Verwendung von verschweißbaren Kunststoffen als Material kann dies insbesondere durch thermisches Verschweißen, insbesondere mittels Spiegelschweißen, der Wandaußenflächen an den Anlegeflächen erfolgen.
  • Die Hohlkammerelemente sind in bevorzugter Ausführung mit kreisrundem Querschnitt ausgeführt und in dichter Packung wie in der Ansicht nach 3 mit Blickrichtung in Richtung der Zylinderachse der zylindrischen Hohlkammern dargestellt angeordnet. Die Wandaußenflächen der Hohlkammerelemente liegen an annähernd linienförmigen Mantelflächenbereichen ML aneinander an. Die Mittelpunkte der Hohlkammern HK bilden dabei ein regelmäßiges Raster gleichseitiger Dreiecke. Jeweils drei unmittelbar benachbarte Hohlkammerelemente schließen mit ihren Wandaußenflächen der Hohlkammerwände WK sekundäre Hohlkammern SH ein, welche durch Wandabschnitte von drei verschiedenen Hohlkammerelementen begrenzt sind. In vorteilhafter Ausführung können diese sekundären Hohlkammern SH mit einem Füllmaterial, insbesondere einem klebenden Füllmaterial, wie beispielsweise einem Montageschaum, ausgefüllt werden, welcher eine Fixierung der unmittelbar benachbarten Hohlkammerelemente durch Verklebung von deren Wandaußenflächen, gegebenenfalls zusätzlich zu einer Verklebung oder Verschweißung entlang der Mantellinienflächen ML, bewirkt. 5 zeigt einen Schnitt durch einen Teilraum einer Verteilerplatte entlang einer in 3 mit V-V bezeichneten Schnittebene, wobei zum näheren Bezug mehrere Hohlkammern HK1, HK2, HK3 gesondert bezeichnet sind. Die Hohlkammern HK sind durch Kammerwände WK begrenzt, deren Oberkanten an der nach unten weisenden Fläche der Deckplatte DP und deren Unterkanten an der oberen Fläche der Grundplatte GP anliegen und in z-Richtung abgestützt sind. Mit parallelen unterbrochenen Linien sind Verbindungsbereiche an Mantellinienflächen ML zwischen aneinander anliegenden Wandaußenflächen verschiedener Hohlkammerelemente eingezeichnet. Die sekundären Hohlkammern SH sind über durch die Grundplatte, oder wie eingezeichnet, durch die Deckplatte DP gebohrte Kanäle FK mit einem Füllmaterial, insbesondere einem klebenden Montageschaum nachträglich ausgefüllt.
  • 6 zeigt eine alternative Ausführung, in welcher zwischen die Oberkanten und die Unterkanten der Kammerwände WK, welche die Hohlkammern HK seitlich begrenzen, noch eine Zwischenplatte ZO zur unteren Fläche der Deckplatte DP und eine Zwischenplatte ZU zur oberen Fläche der Grundplatte GP eingefügt sind. Eine solche Anordnung bietet bei evtl. schlechter Verbindbarkeit zwischen dem Material der Kammerwände WK der Hohlkammerelemente und dem Stahl der Grundplatte und der Deckplatte die vorteilhafte Möglichkeit, die Endkanten der Hohlkammerelemente durch die Zwischenplatten ZO bzw. ZU zu verbinden und hierdurch in der Ebene der Zwischenplatten zuverlässig zu fixieren und die Zwischenplatten ZO und ZU entweder formschlüssig mittels die Platten durchgreifender Elemente oder durch Anschlag der Seitenkanten der Zwischenplatten an den Profilen SY, SX, PTX, PTY, insbesondere auch deren Obergurten und Untergurten, soweit vorhanden, abzustützen oder großflächig mit Grundplatte und Deckplatte zu verkleben.
  • 4 zeigt eine alternative Ausführung einer Hohlkammerstruktur, bei welcher Hohlkammerwände WW als ebene Wandabschnitte Hohlkammern HW mit in Projektion auf die Grundplatte sechseckigem Kammerquerschnitt begrenzen. Die Hohlkammerwände WW bilden vorteilhafterweise ein regelmäßiges Gitter, im skizzierten Fall in Form eines regelmäßigen Wabenmusters. Die gesamte Struktur der Hohlkammerwände kann vorteilhafterweise als ein Spritzgußprofil in Mattenform oder Strangform hergestellt und erforderlichenfalls auf die zwischen Grundplatte und Deckplatte benötigte Höhe abgelenkt werden.
  • 7 zeigt mit Blickrichtung in y-Richtung die Anordnung eines Stahlprofils PTY zwischen Grundplatte GP und Deckplatte DP. Der Untergurt UT des Stahlprofils liegt flächig auf der nach oben zu dem Zwischenvolumen weisenden Fläche der Grundplatte auf und ist mit dieser punktuell an mehreren Positionen entlang der Seitenkante des Untergurts UT verschweißt. Der Obergurt OT des Stahlprofils liegt flächig an der dem Zwischenvolumen zuweisenden Unterseite der Deckplatte DP an und ist durch Ausschnitt SA in der Deckplatte mittels Lochschweißung mit der Deckplatte punktuell verschweißt. Der plattenförmige Steg ST stützt zum einen die Deckplatte und die Grundplatte vertikal gegeneinander ab und gewährleistet insbesondere, dass sich Grundplatte und Deckplatte bei Auftreten von Horizontalkräften relativ zueinander in horizontaler y-Richtung nicht verschieben. In entsprechender Weise verhindern die Profile PTX, welche gleichfalls mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt sind, eine Verschiebung der Deckplatte relativ zur Grundplatte in horizontaler x-Richtung. Eine solche Stabilisierung gegen Parallelverschiebung von Grundplatte und Deckplatte wird auch durch die entlang der Außenkanten von Grundplatte und Deckplatte angeordneten Elemente SY und SX erreicht. Für Platten mit kleineren Kantenlängen, insbesondere Kantenlängen, welche weniger als das 10-fache des vertikalen Abstands von Grundplatte und Deckplatte betragen, kann auch auf die Anordnung der innen liegenden Stahlprofile verzichtet werden.
  • 8 zeigt eine Anordnung von innen liegenden Stahlprofilen, welche in diesem bevorzugten Beispiel als Stahlrohre mit rechteckigem Querschnitt aufgebaut sind, deren längere Querschnittskante vorzugsweise vertikal verläuft. Durch Stahlprofile mit rechteckigem Querschnitt ergeben sich, wie in der zu 7 analogen Darstellung nach 9 ersichtlich ist, jeweils zwei paarweise parallele Stege SR1, SR2 in vertikalen Ebenen zwischen Grundplatte und Deckplatte. Das rechteckige Stahlprofil liegt mit Schmalseiten QO und QU an den Innenflächen von Deckplatte DP bzw. Grundplatte GP an. Im skizzierten Beispiel ist das rechteckförmige Profil an der Innenfläche der Deckplatte PT verschweißt und über Aussparungen GA in der Grundplatte durch Lochschweißung punktuell mit der Grundplatte GP verschweißt.
  • Die vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen sowie die den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln als auch in verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen fachmännischen Könnens in mancherlei Weise abwandelbar.

Claims (30)

  1. Schwerlast-Verteilerplatte mit einer Deckplatte und einer zu dieser parallelen Grundplatte, welche in Richtung ihrer Flächennormalen durch eine Zwischenschicht voneinander beabstandet sind, welche Hohlräume aufweist, wobei in regulärer Betriebsstellung Deckplatte und Grundplatte parallel zueinander horizontal und deren Flächennormale vertikal ausgerichtet sind, dadurch gekennzeichnet, dass Deckplatte und Grundplatte durch Stahlplatten gebildet sind, dass die Zwischenschicht wenigstens zwei zwischen Grundplatte und Deckplatte verlaufende Stege enthält, welche in wenigstens zwei parallel zur Grundplatte quer zueinander verlaufenden Richtungen ausgerichtet und fest mit Grundplatte und Deckplatte verbunden sind, und dass der überwiegende Teil des Volumens der Zwischenschicht durch Hohlkammern mit zur Richtung der Flächennormalen parallelen Kammerwänden gebildet ist.
  2. Verteilerplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege aus Stahl bestehen.
  3. Verteilerplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege direkt oder über ein weiteres Stahlelement mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt sind.
  4. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege plattenförmig mit vertikalen Plattenebenen sind.
  5. Verteilerplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen Stege Durchbrüche aufweisen.
  6. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Steg Teil eines horizontal ausgerichteten Profils sind, welches wenigstens einen an Grundplatte und/oder Deckplatte anliegenden flachen Gurtteil enthält.
  7. Verteilerplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Steg ein Mittelsteg eines T- oder H-förmigen Profils ist.
  8. Verteilerplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Stege paarweise als Wände von U-förmigen oder rechteckigen Profilen ausgeführt sind.
  9. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Gurt mit Grundplatte oder Deckplatte verschweißt ist.
  10. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Steg parallel zu Außenkanten von Grundplatte und Deckplatte verläuft.
  11. Verteilerplatte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Stege das Volumen der Zwischenschicht nach außen abschließen.
  12. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Steg parallel zu einer Diagonalen der Flächen von Grundplatte und Deckplatte verläuft.
  13. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Steg entlang einer durch die Flächenmitte der Grundplatte gehenden Vertikalebene verläuft.
  14. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei quer zueinander ausgerichtete Stege einen Winkel von mindesten 60° miteinander einschließen.
  15. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammerwände aus einem anderen Material als Stahl bestehen, insbesondere nichtmetallisch sind.
  16. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammerwände durch Rohrabschnitte mit vorzugsweise vertikalen Rohrachse gebildet sind.
  17. Verteilerplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar benachbarte Rohrabschnitte mit ihren Außenflächen aneinander anliegen.
  18. Verteilerplatte nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass aneinander anliegende Rohrabschnitte miteinander verbunden sind.
  19. Verteilerplatte nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass aneinander anliegende Rohrabschnitte miteinander verschweißt oder verklebt sind.
  20. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Rohrabschnitte einen kreisrunden Querschnitt besitzen.
  21. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammerwände in Projektion auf die Grundplatte ein regelmäßiges Gitter bilden.
  22. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die vertikalen Endkanten der Kammerwände und die Grundplatte und/oder die Deckplatte eine Zwischenplatte eingefügt und mit den Endkanten verbunden ist.
  23. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Querabmessung der Hohlkammern wenigstens 20%, insbesondere wenigstens 30%, vorzugsweise wenigstens 40% deren Höhe beträgt.
  24. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Querabmessung der Hohlkammern wenigstens 50 mm beträgt.
  25. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Querabmessung der Hohlkammern weniger als 300%, insbesondere weniger als 200%, vorzugsweise weniger als 150% deren Höhe beträgt.
  26. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Querabmessung der Hohlkammern weniger als 300 mm, insbesondere weniger als 200 mm beträgt.
  27. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die mittlere Querabmessung der Hohlkammern mehr als 50 mm beträgt.
  28. Verteilerplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Hohlräume mit einem Füllmaterial, insbesondere einem geschäumten Füllmaterial ausgefüllt ist.
  29. Verwendung einer Schwerlast-Verteilerplatte als Abstützplatte zwischen Stützstempeln eines Schwerlast-Geräts, insbesondere eines Krans, und einer Bodenfläche.
  30. Verwendung einer Schwerlast-Verteilerplatte als Fahrbahnplatte über einer Bodenfläche.
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