-
Die
Erfindung betrifft eine Schwerlast-Verteilerplatte.
-
Derartige
Verteilerplatten sind insbesondere als Abstützplatten für ortsveränderliche Schwerlast-Geräte, wie
insbesondere Krane, gebräuchlich. Typischerweise
weisen solche ortsveränderlichen Schwerlast-Geräte mehrere
Stempel auf, die bezüglich
des Geräts
höhenverstellbar
sind. Die Schwerlast-Verteilerplatten
werden zwischen eine Bodenfläche
und die Stempel eingefügt
und die über
die Stempel auf die Platten ausgeübte Druckkraft wird von diesen
auf eine gegenüber
den Stempelflächen größere Auflagefläche der
Verteilerplatten auf der Bodenfläche
verteilt.
-
Für kleinere
Lasten sind Platten zum Zwischenlegen zwischen einem Stützstempel
eines Schwerlast-Geräts
bekannt, welche aus elastischem Kunststoff oder Gummi, insbesondere
aus wieder aufbereitetem Granulat bestehen können. Solche elastischen Platten
geben den Druck des an ihrer Oberseite aufliegenden Stempels im
wesentlichen unverändert
an die Bodenfläche
an ihrer Unterseite ab und gleichen dabei lediglich kleine Bodenunebenheiten
aus. Sind auch Platten in mehrschichtiger Bauweise bekannt, bei
welchen zwischen zwei Holzplatten ein Kunststoff-Komposit-Material
eingefügt ist.
Auch hier wird aber ein im wesentlich ebener Untergrund vom Hersteller
als Einsatzbedingung vorausgesetzt.
-
Gebräuchliche
Schwerlast-Abstützplatten
für hohe
Belastungen, insbesondere auch gegenüber der Platten größer kleiner
Stempelfläche,
welche die mit gegenüber
der Plattengröße kleiner
Stempelfläche
aufliegende Lastkraft auf die wesentlich größere Unterseite der Verteilerplatte
verteilen, bestehen in der Regel aus mehreren Stahl-Trägerprofilen
mit H-Querschnitt, welche mit vertikalen Mittelstegen und horizontal
aneinander anschließenden
Gurten parallel zueinander ausgerichtet und an den Stoßfugen der
Gurte miteinander verschweißt
sind. Diese Schwerlast-Verteilerplatten besitzen eine hohe Stabilität, sind
aber insbesondere durch ihr hohes Gewicht nachteilig, welches eine
Verlagerung dieser Platten nur mit Kranunterstützung ermöglicht und beispielsweise beim
Transport einer Krananlage zugleich einen hohen Transportaufwand
für die
Verteilerplatten mit sich bringt.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Schwerlast-Verteilerplatten
anzugeben, welche bei hoher Belastbarkeit insbesondere als Abstützplatten
ein gegenüber
gebräuchlichen Verteilerplatten
wesentlich verringertes Eigengewicht besitzen. Die erfindungsgemäße Lösung dieser
Aufgabe ist im unabhängigen
Anspruch 1 beschrieben. Die abhängigen
Ansprüche
enthalten vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung. Beansprucht
sind auch vorteilhafte Verwendungen solcher Schwerlast-Verteilerplatten.
-
Der
erfindungsgemäße Aufbau
einer Schwerlast-Verteilerplatte mit Stahlplatten als Deckplatte
und als Grundplatte macht diese in hohem Maße unempfindlich gegen Beschädigungen
durch den Untergrund und/oder einen aufliegenden Stempel bei der
bevorzugten Verwendung als Abstützplatten.
Durch die zwischen den Stahlplatten verlaufenden Stege, welche vorzugsweise
ihrerseits durch Stahlplatten mit senkrecht zu Grundplatte und Deckplatte
verlaufender Stegplattenfläche
ausgebildet sind, gewährleistet
insbesondere eine hohe Stabilität der
Positionen von Grundplatte und Deckplatte gegen auf die Verteilerplatte
im Einsatz eventuell auftretende Scherkräfte, welche auf eine Verschiebung
der Deckplatte relativ zur Grundplatte parallel zu den Plattenflächen gerichtet
sind. Durch wenigstens zwei solcher Stege, welche quer zueinander
verlaufend unterschiedlich ausgerichtet sind, ergibt sich vorteilhafterweise
eine hohe Scherstabilität
in alle Richtungen. Die Stege sind vorzugsweise mit Grundplatte und
Deckplatte direkt oder über
weitere Bauelemente aus Stahl verschweißt.
-
Neben
der Übertragung
der Druckbelastung der Oberseite der Deckplatte auf die Unterseite
der Grundplatte durch die genannten Stege wird eine Übertragung
solcher Druckbelastungen vor allem durch Kammerwände von zwischen Grundplatte
und Deckplatte angeordneten Hohlkammern übertragen, wobei die Kammerwände im wesentlichen
senkrecht zu Grundplatte und Deckplatte verlaufen. Die Hohlkammern
nehmen vorteilhafterweise den überwiegenden
Teil, also mehr als 50%, des als Zwischenschicht bezeichneten Volumens
zwischen Grundplatte und Deckplatte ein. Vorzugsweise beträgt der Volumenanteil
der Hohlkammern an dem Volumen der Zwischenschicht wenigstens zwei
Drittel.
-
Die
Hohlkammerwände
sind mit ihren der Grundplatte und der Deckplatte zuweisenden Endkanten
der Kammerwände
in zur Übertragung
von Druckkräften
zwischen Deckplatte und Grundplatte geeigneter Weise mit Grundplatte
und Deckplatte verbunden. Die Hohlkammerform begünstigt eine besonders hohe
Eigensteifigkeit der die Hohlkammern bildenden Hohlkammerelemente,
wobei die Querschnitte der Hohlkammern in Projektion auf die Grundplatte
vorteilhafterweise rechteckigen insbesondere quadratischen Querschnitt
oder einen nach Art von Waben sechseckigen Querschnitt oder vorzugsweise
einen runden Querschnitt aufweisen können.
-
In
bevorzugter Ausführungsform
sind eine Mehrzahl von einzelnen Hohlkammerelementen, insbesondere
als Rohrabschnitte, nebeneinander angeordnet, wobei unmittelbar
benachbarte Hohlkammerelemente vorteilhafterweise an ihren Außenflächen aneinander
anliegen. Vorzugsweise sind aneinander anliegende Hohlkammerelemente
miteinander verbunden, wobei die Verbindungsart je nach Material der
Außenwände der
Hohlkammerelemente durch Kleben und/oder Verschweißen erfolgen
kann. Zwischen aneinander anliegenden, unmittelbar benachbarten
Hohlkammerelementen können,
beispielsweise bei der bevorzugten Ausführungsform der Hohlkammerelemente
mit kreisförmigem
Kammerquerschnitt, weitere sekundäre Hohlräume entstehen. In vorteilhafter
Ausführungsform
können
solche sekundäre
Hohlräume,
deren Volumen vorteilhafterweise kleiner ist als das der Hohlkammern
selbst, mit einem klebenden Material, insbesondere einem Schaummaterial
ausgefüllt
sein, welches eine gegenseitige Verbindung der unmittelbar benachbarten
Hohlkammerelemente herstellt oder verstärkt. Das Material der Hohlkammerelemente
kann beispielsweise Karton, faserverstärktes Material oder vorzugsweise
ein thermoplastisches oder duroplastisches Kunststoffmaterial sein.
-
In
anderer Ausführung
können
mehrere Hohlkammern auch einteilig zusammenhängend ausgebildet sein, wobei
sich unmittelbar benachbarte Hohlkammern Kammerwände teilen und der Verlauf der
Kammerwände
in Projektion auf die Grundplatte vorteilhafterweise ein regelmäßiges Gitter,
beispielsweise ein Rechteck-Gitter oder ein Waben-Gitter bildet.
-
Im
folgenden und in den Ansprüchen
seien der Einfachheit halber horizontale und vertikale Richtungen
zur relativen Orientierung benutzt, welche als interne Richtungen
auf die Geometerie der Verteilerplatte bezogen und an deren regulärer Ausrichtung im
Einsatz orientiert seien. Als horizontale Richtung oder Richtungen
seien dabei Richtungen parallel zu den Plattenflächen von Grundplatte und Deckplatte, als
vertikale Richtung eine zur Ebene von Grundplatte und Deckplatte
senkrechte, also zur Richtung der Flächennormalen von Grundplatte
und Deckplatte parallele Richtung bezeichnet.
-
Durch
die Kombination der Ausbildung von Grundplatte und Deckplatte als
Stahlplatten, die Aussteifung insbesondere für die Scherfestigung durch mit
Grundplatte und Deckplatte verbundenen Stegen und die Aufnahme von
Druckkräften
zwischen Deckplatte und Grundplatte überwiegend durch Hohlkammerelemente
ergibt sich eine in sich sehr stabile und zugleich leichtgewichtige
Konstruktion einer Verteilerplatte.
-
Die
Stege können
einzelne plattenförmige Elemente
sein, welche mit ihren Oberkanten und Unterkanten mit Deckplatte
bzw. Grundplatte verbunden, insbesondere verschweißt sind.
In vorteilhafter Ausführung
sind die plattenförmigen
Stege Teile von Profilen, welche neben diesen Stegen wenigstens
einen in horizontaler Längsrichtung
der Stege verlaufenden Gurt an Oberkante und/oder Unterkante des Stegs
aufweisen, wobei ein solcher Gurt mit seiner Gurtfläche parallel
zur Deckplatte bzw. Grundplatte verläuft und an dieser anliegt.
Ein solcher Gurt kann insbesondere Teil eines C-, Z-, T- oder H-förmigen Profils
sein. Vorteilhafterweise schließen
solche Stege das Volumen zwischen Deckplatte und Grundplatte seitlich
umlaufend und parallel zu den Außenkanten von Grundplatte und
Deckplatte ausgerichtet ab, so dass die Hohlkammerelemente in dem
abgeschlossenen Volumen geschützt
sind.
-
Vorteilhafterweise
verlaufen Stege auch innerhalb des Zwischenvolumens und unterteilen
dieses in Projektion auf die Grundplatte in mehrere Teilflächen, welche
in sich jeweils wenigstens eine Hohlkammer, vorzugsweise mehrere
Hohlkammern enthalten. Innerhalb des Zwischenvolumens zwischen Grundplatte
und Deckplatte von deren Außenkante beabstandet
liegende Stege können
insbesondere in einer oder mehreren durch die Flächenmitte der Grundplatte gehenden
vertikalen Ebenen liegen und bei einer bevorzugten rechteckigen
Grundrißform
der Grundplatte in Richtung von deren Diagonalen und/oder parallel
zu deren Seitenkanten verlaufen und insbesondere auch ein Innenkreuz
in dem Zwischenvolumen bilden.
-
Die
Stege können
in vorteilhafter Ausführung auch
innerhalb eines Stahlprofils paarweise parallel vorliegen, wobei
ein solches Stahlprofil insbesondere ein U-Profil oder vorzugsweise ein Rechteckprofil
bildet. Ein solches Stahlprofil mit zwei parallelen Stegen, insbesondere
in Form eines Rechteckrohrs, erbringt eine besondere Stabilität hinsichtlich
der angestrebten Scherfestigkeit, ist einfach zu handhaben und als
Standard-Profilelement kostengünstig
verfügbar.
-
Die
Erfindung ist nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Abbildungen noch eingehend veranschaulicht. Dabei
zeigt:
-
1 eine
Zusammenstellung von Komponenten einer Verteilerplatte,
-
2 eine
zusammengebaute Verteilerplatte,
-
3 eine
Anordnung von Hohlkammerelementen,
-
4 eine
Hohlkammer-Wabenstruktur,
-
5 eine
geschnittene Seitenansicht zu 3,
-
6 eine
Variante zu 5 mit zusätzlichen Zwischenplatten,
-
7 eine
geschnittene Seitenansicht mit einem Stegprofil,
-
8 eine
Ausführung
mit Vierkantrohren als Stegprofilen,
-
9 eine
geschnittene Ansicht einer Verteilerplatte mit einem Stegprofil
nach 8.
-
1 zeigt
in schräg
perspektivischer Ansicht eine Zusammenstellung von Bauteilen für eine erfindungsgemäße Verteilerplatte.
Als Grundplatte GP und Deckplatte DP sind Stahlplatten benutzt,
deren Rechteckflächen
im wesentlichen übereinstimmende
Maße haben.
Die Plattendicken können
verschieden sein, insbesondere kann die Grundplatte dicker sein
als die Deckplatte. Die Dicke der Deckplatte liegt typischerweise
in einem Bereich von 2 mm bis 7 mm, die Dicke der Grundplatte in
einem Bereich von 5 mm bis 10 mm. Die Kantenlängen liegen typischerweise
je nach Einsatzfall zwischen 1000 mm und 3000 mm. In der zusammengesetzten
Verteilerplatte nach 2, welche eine Gesamthöhe HV von
der Unterseite der Grundplatte GP bis zur Oberseite der Deckplatte
DP aufweist, sind Grundplatte und Deckplatte in vertikalem Abstand
voneinander angeordnet und schließen zwischen sich ein Zwischenvolumen ein.
Dieses Zwischenvolumen ist durch streifenförmige Stahlplattenelemente
SX, SY seitlich abgeschlossen.
-
In
den Figuren sind teilweise Koordinaten x, y, z eines rechtwinkligen
Koordinatensystems mit eingezeichnet, wobei die Koordinaten x und
y parallel zu den Plattenebenen der ebenen Deckplatte und Grundplatte
und parallel zu den Kanten von deren rechtwinkliger Form verlaufen.
Die z-Koordinate verläuft
senkrecht zu den Plattenebenen von Grundplatte und Deckplatte und
somit parallel zu deren Flächennormalen.
Entsprechend der typischen Ausrichtung der Schwerlast-Verteilerplatte
im Einsatz mit im wesentlichen horizontal liegenden Plattenebenen von
Grundplatte und Deckplatte sind die Koordinaten x und y auch als
horizontale Richtungen und die Koordinate z als vertikale Richtung
bezeichnet.
-
Für den seitlichen
Abschluss des Zwischenvolumens der zusammengesetzten Verteilerplatte sind
in 1 plattenförmige
Stege SX und SY vorgesehen, welche entlang der in x-Richtung bzw.
y-Richtung verlaufenden Außenkanten
von Grundplatte und Deckplatte angeordnet und mit Grundplatte und Deckplatte
verschweißt
werden. Die Plattenebenen der plattenförmigen Stege liegen in vertikalen
Ebenen, in dem gegebenem Beispiel liegt die Plattenebene des plattenförmigen Stegs
SY in einer y-z-Ebene und die Plattenebene des plattenförmigen Stegs
SX in einer x-z-Ebene. Die plattenförmigen Stege können wie
im Beispiel des Stegs SY durch einfache ebene streifenförmige Plattenausschnitte
gegeben sein oder können
Teile von sich in horizontaler Richtung erstreckenden Stahlprofilen
sein wie am Beispiel des plattenförmigen Stegs SX als Mittelteil
eines C-Profils PC mit einem Untergurt UC und einem Obergurt OC
veranschaulicht. Bei Verwendung eines Profils mit Untergurt und
Obergurt liegen vorteilhafterweise die Gurte mit ihren in horizontalen
Ebenen verlaufenden Gurtflächen
an den einander zuweisenden Flächen
der Grundplatte GP bzw. der Deckplatte DP an. Die plattenförmigen Stege
SY bzw. SX können
direkt oder bei Vorliegen eines Teils eines Profils indirekt über die
Profilgurte mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt sein.
-
In 1 sind
zusätzlich
Stahlprofile PTX, PTY mit H-förmigem
Querschnitt, auch als Doppel-T-Querschnitt bezeichnet, eingezeichnet,
welche beim Zusammensetzen der dargestellten Komponenten innerhalb
des Zwischenvolumens von den Außenkanten
von Grundplatte und Deckplatte beabstandet angeordnet werden. Dabei
ist ein in y-Richtung parallel zu der längeren Kante der Rechteckform der
Grundplatte verlaufendes H-Profil PTY im wesentlichen über die
gesamte Länge
zwischen den gegenüber
liegend an den Außenkanten
angeordneten Profilen PC vorgesehen. In x-Richtung sind beidseitig des
Profils PTY zwei Profilabschnitte PTX vorgesehen, welche im wesentlichen
in x-Richtung unmittelbar
an das Profil PTY seitlich anschließend angeordnet werden. Auf
der Grundplatte sind mit unterbrochenen Linien die Flächenverläufe, auf
welchen die Elemente PC, SY, PTX und PTY aufliegen, eingezeichnet.
-
Die
Profilelemente PTX, PTY enthalten in ihrem H-förmigem Querschnitt einen plattenförmigen Steg
ST als Mittelteil des H-Querschnitts, dessen Plattenebene in einer
vertikalen Ebene verläuft.
An Oberkante und Unterkante des Stegs ST schließen sich ein Untergurt UT und
ein Obergurt OT des Profils an, deren horizontale Gurtflächen an
Grundplatte GP und Deckplatte DP zum Anliegen gebracht werden. Die
Profilelemente PTX, PTY werden mit Grundplatte und Deckplatte verschweißt, wobei
mehrere punktuelle Verschweißungen
SA ausreichen, da die Verschweißung
in erster Linie eine Sicherung der Ausrichtung zwischen Grundplatte
und Deckplatte gewährleisten
soll.
-
Die
Profile PTX, PTY unterteilen den seitlich von den Elementen SX,
SY begrenzten Zwischenraum nochmals in vier Teilräume. In
diesen Teilräumen
werden Hohlkammerstrukturen HS angeordnet, welche eine Mehrzahl
von im wesentlichen zylindrischen Hohlkammern bilden, deren Zylinderachsen und
deren Hohlkammerwände
parallel zur z-Richtung zwischen Grundplatte GP und Deckplatte DP verlaufen
und mit diesen zur Übertragung
von Druckkräften
in vertikaler Richtung verbunden sind. Die Hohlkammerstrukturen
sind in der von Ihnen insgesamt eingenommenen Fläche vorteilhafterweise eng in
die zwischen den Elementen SX, SY, PTX, PTY verbleibenden Teilräumen eingepaßt. Die
Oberkanten und/oder Unterkanten der Kammerwände der Hohlkammerstrukturen
sind vorteilhafterweise zusätzlich
mit der Grundplatte und der Deckplatte gegen horizontale Relativverschiebung
gesichert, beispielsweise mit diesen direkt oder unter Zwischenfügung von
Zwischenplatten verklebt.
-
Vorteilhafterweise
werden zuerst die Elemente SX, SY, PTX, PTY auf einer der beiden
Platten, Grundplatte GP oder Deckplatte DP durch Schweißen befestigt,
danach die Hohlkammerstrukturen in die verbleibenden Teilräume eingesetzt
und abschließend
die zweite Platte auf die Stahlprofile und die Hohlkammerstrukturen
aufgesetzt, wobei eine Verschweißung der zuletzt aufgesetzten
zweiten Platte mit den innen liegenden Stahlprofilen PTX, PTY z.
B. mittels Lochschweißung
in in der zweiten Platte vorbereiteten Plattendurchbrüchen SA
erfolgen kann.
-
In 2 ist
die Deckplatte teilweise transparent dargestellt und zeigt mit teilweise
unterbrochenen Linien innerhalb des Zwischenvolumens angeordnete
Baugruppen.
-
Die
Hohlkammerstrukturen sind in erster vorteilhafter Ausführung durch
eine Mehrzahl von einzelnen Hohlkammerelementen gebildet, welche
vorzugsweise als Rohrabschnitte ausgeführt sein können. Die einzelnen Hohlkammerelemente
sind mit parallel ausgerichteten Längsachsen und mit in gemeinsamen
in Richtung der Längsachsen
beabstandeten Ebenen liegenden Endkanten der die Hohlkammerelemente
bildenden Kammerwände
nebeneinander angeordnet und dabei mit ihren Wandaußenflächen aneinander
anliegend. Die Hohlkammerelemente sind vorteilhafterweise über ihre
Wandaußenflächen miteinander
verbunden, insbesondere verklebt oder verschweißt. Insbesondere kann vorgesehen
sein, dass die Hohlkammerelemente an Flächen, an welchen die Wandaußenflächen unmittelbar benachbarter
Hohlkammerelemente aneinander anliegen, miteinander verbunden sind.
Bei Verwendung von verschweißbaren
Kunststoffen als Material kann dies insbesondere durch thermisches
Verschweißen, insbesondere
mittels Spiegelschweißen,
der Wandaußenflächen an
den Anlegeflächen
erfolgen.
-
Die
Hohlkammerelemente sind in bevorzugter Ausführung mit kreisrundem Querschnitt
ausgeführt
und in dichter Packung wie in der Ansicht nach 3 mit
Blickrichtung in Richtung der Zylinderachse der zylindrischen Hohlkammern
dargestellt angeordnet. Die Wandaußenflächen der Hohlkammerelemente
liegen an annähernd
linienförmigen
Mantelflächenbereichen
ML aneinander an. Die Mittelpunkte der Hohlkammern HK bilden dabei
ein regelmäßiges Raster
gleichseitiger Dreiecke. Jeweils drei unmittelbar benachbarte Hohlkammerelemente
schließen
mit ihren Wandaußenflächen der
Hohlkammerwände WK
sekundäre
Hohlkammern SH ein, welche durch Wandabschnitte von drei verschiedenen
Hohlkammerelementen begrenzt sind. In vorteilhafter Ausführung können diese
sekundären
Hohlkammern SH mit einem Füllmaterial,
insbesondere einem klebenden Füllmaterial,
wie beispielsweise einem Montageschaum, ausgefüllt werden, welcher eine Fixierung der
unmittelbar benachbarten Hohlkammerelemente durch Verklebung von
deren Wandaußenflächen, gegebenenfalls
zusätzlich
zu einer Verklebung oder Verschweißung entlang der Mantellinienflächen ML, bewirkt. 5 zeigt
einen Schnitt durch einen Teilraum einer Verteilerplatte entlang
einer in 3 mit V-V bezeichneten Schnittebene,
wobei zum näheren Bezug
mehrere Hohlkammern HK1, HK2, HK3 gesondert bezeichnet sind. Die
Hohlkammern HK sind durch Kammerwände WK begrenzt, deren Oberkanten
an der nach unten weisenden Fläche
der Deckplatte DP und deren Unterkanten an der oberen Fläche der
Grundplatte GP anliegen und in z-Richtung abgestützt sind. Mit parallelen unterbrochenen
Linien sind Verbindungsbereiche an Mantellinienflächen ML zwischen
aneinander anliegenden Wandaußenflächen verschiedener
Hohlkammerelemente eingezeichnet. Die sekundären Hohlkammern SH sind über durch
die Grundplatte, oder wie eingezeichnet, durch die Deckplatte DP
gebohrte Kanäle
FK mit einem Füllmaterial,
insbesondere einem klebenden Montageschaum nachträglich ausgefüllt.
-
6 zeigt
eine alternative Ausführung,
in welcher zwischen die Oberkanten und die Unterkanten der Kammerwände WK,
welche die Hohlkammern HK seitlich begrenzen, noch eine Zwischenplatte
ZO zur unteren Fläche
der Deckplatte DP und eine Zwischenplatte ZU zur oberen Fläche der
Grundplatte GP eingefügt
sind. Eine solche Anordnung bietet bei evtl. schlechter Verbindbarkeit
zwischen dem Material der Kammerwände WK der Hohlkammerelemente
und dem Stahl der Grundplatte und der Deckplatte die vorteilhafte
Möglichkeit,
die Endkanten der Hohlkammerelemente durch die Zwischenplatten ZO bzw.
ZU zu verbinden und hierdurch in der Ebene der Zwischenplatten zuverlässig zu
fixieren und die Zwischenplatten ZO und ZU entweder formschlüssig mittels
die Platten durchgreifender Elemente oder durch Anschlag der Seitenkanten
der Zwischenplatten an den Profilen SY, SX, PTX, PTY, insbesondere
auch deren Obergurten und Untergurten, soweit vorhanden, abzustützen oder
großflächig mit
Grundplatte und Deckplatte zu verkleben.
-
4 zeigt
eine alternative Ausführung
einer Hohlkammerstruktur, bei welcher Hohlkammerwände WW als
ebene Wandabschnitte Hohlkammern HW mit in Projektion auf die Grundplatte
sechseckigem Kammerquerschnitt begrenzen. Die Hohlkammerwände WW bilden
vorteilhafterweise ein regelmäßiges Gitter,
im skizzierten Fall in Form eines regelmäßigen Wabenmusters. Die gesamte
Struktur der Hohlkammerwände
kann vorteilhafterweise als ein Spritzgußprofil in Mattenform oder
Strangform hergestellt und erforderlichenfalls auf die zwischen
Grundplatte und Deckplatte benötigte
Höhe abgelenkt
werden.
-
7 zeigt
mit Blickrichtung in y-Richtung die Anordnung eines Stahlprofils
PTY zwischen Grundplatte GP und Deckplatte DP. Der Untergurt UT des
Stahlprofils liegt flächig
auf der nach oben zu dem Zwischenvolumen weisenden Fläche der Grundplatte
auf und ist mit dieser punktuell an mehreren Positionen entlang
der Seitenkante des Untergurts UT verschweißt. Der Obergurt OT des Stahlprofils
liegt flächig
an der dem Zwischenvolumen zuweisenden Unterseite der Deckplatte
DP an und ist durch Ausschnitt SA in der Deckplatte mittels Lochschweißung mit
der Deckplatte punktuell verschweißt. Der plattenförmige Steg
ST stützt
zum einen die Deckplatte und die Grundplatte vertikal gegeneinander
ab und gewährleistet
insbesondere, dass sich Grundplatte und Deckplatte bei Auftreten von
Horizontalkräften
relativ zueinander in horizontaler y-Richtung nicht verschieben.
In entsprechender Weise verhindern die Profile PTX, welche gleichfalls mit
Grundplatte und Deckplatte verschweißt sind, eine Verschiebung
der Deckplatte relativ zur Grundplatte in horizontaler x-Richtung. Eine solche
Stabilisierung gegen Parallelverschiebung von Grundplatte und Deckplatte
wird auch durch die entlang der Außenkanten von Grundplatte und
Deckplatte angeordneten Elemente SY und SX erreicht. Für Platten
mit kleineren Kantenlängen,
insbesondere Kantenlängen,
welche weniger als das 10-fache des vertikalen Abstands von Grundplatte
und Deckplatte betragen, kann auch auf die Anordnung der innen liegenden Stahlprofile
verzichtet werden.
-
8 zeigt
eine Anordnung von innen liegenden Stahlprofilen, welche in diesem
bevorzugten Beispiel als Stahlrohre mit rechteckigem Querschnitt aufgebaut
sind, deren längere
Querschnittskante vorzugsweise vertikal verläuft. Durch Stahlprofile mit rechteckigem
Querschnitt ergeben sich, wie in der zu 7 analogen
Darstellung nach 9 ersichtlich ist, jeweils zwei
paarweise parallele Stege SR1, SR2 in vertikalen Ebenen zwischen
Grundplatte und Deckplatte. Das rechteckige Stahlprofil liegt mit Schmalseiten
QO und QU an den Innenflächen
von Deckplatte DP bzw. Grundplatte GP an. Im skizzierten Beispiel
ist das rechteckförmige
Profil an der Innenfläche
der Deckplatte PT verschweißt
und über Aussparungen
GA in der Grundplatte durch Lochschweißung punktuell mit der Grundplatte
GP verschweißt.
-
Die
vorstehend und die in den Ansprüchen angegebenen
sowie die den Abbildungen entnehmbaren Merkmale sind sowohl einzeln
als auch in verschiedener Kombination vorteilhaft realisierbar.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern im Rahmen fachmännischen
Könnens
in mancherlei Weise abwandelbar.