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Die
vorliegende Erfindung betrifft neue substituierte 2-Benzylamino-2-phenyl-acetamid-Verbindungen, ein
Verfahren zu ihrer Herstellung, eine pharmazeutische Zubereitung,
die diese Verbindungen enthält,
und ihre Verwendung als therapeutische Mittel.
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Insbesondere
sind die erfindungsgemäßen Verbindungen
Natriumkanalblocker und sie zeigen daher verwertbare pharmakologische
Eigenschaften, insbesondere zur Behandlung und Linderung von chronischen und
neuropathischen Schmerzen.
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Chronische
und neuropathische Schmerzen gehen mit verlängerten Gewebeschäden oder
Schäden im
peripheren oder zentralen Nervensystem einher und sie rühren von
einer Anzahl von komplexen Veränderungen
in nociceptiven Pfaden, mit Einschluss der Ionenkanalfunktion, einher.
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Klinische
Manifestationen von chronischen Schmerzen schließen das Gefühl eines Brennens oder eines
elektrischen Schocks, das Gefühl
einer Körperverwerfung,
eine Allodynie und eine Hyperpathie ein.
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Trotz
der großen
Zahl der verfügbaren
Analgetika ist ihre Verwendung durch schwere Nebenwirkungen und
durch eine nur mäßige Aktivität bei bestimmten
Schmerzzuständen
eingeschränkt.
Es besteht daher eine eindeutige Notwendigkeit, neue Verbindungen
zu entwickeln.
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Gegenstand
der Erfindung sind daher neue Verbindungen der Formel (I)
worin
n
null, 1, 2 oder 3 bedeutet;
X -O-, -S-, -CH
2-
oder -NH- bedeutet;
R, R
1, R
2 und R
3 jeweils
unabhängig
Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl,
Halogen, Hydroxy, C
1-C
6 Alkoxy
oder Trifluormethyl bedeuten;
R
4 und
R
5 jeweils unabhängig Wasserstoff, C
1-C
6-Alkyl oder C
3-C
7-Cycloalkyl bedeuten;
und die pharmazeutisch akzeptablen Salze davon.
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Eine
-(CH2)n-Kette kann
eine verzweigte oder geradkettige Kette sein.
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Die
Alkyl- und Alkoxygruppen können
verzweigte oder geradkettige Gruppen sein. Repräsentative Beispiele für C1-C6-Alkylgruppen
schließen
C1-C4-Alkylgruppen,
wie Methyl, Ethyl, n- und Isopropyl, n-, iso-, sek.- und tert.-Butyl,
ein.
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Repräsentative
Beispiele für
C1-C6-Alkoxygruppen
schließen
C1-C4-Alkoxygruppen,
wie Methoxy und Ethoxy, ein.
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Eine
C3-C7-Cycloalkylgruppe
ist z.B. Cyclopropyl, Cyclopentyl oder Cyclohexyl, insbesondere
Cyclopentyl oder Cyclohexyl.
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Ein
Halogenatom ist Fluor, Brom, Chlor oder Iod, insbesondere Chlor
oder Fluor.
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Pharmazeutisch
annehmbare Salze der erfindungsgemäßen Verbindungen schließen Säureadditionssalze
mit anorganischen Säuren,
z.B. Salpetersäure,
Salzsäure,
Bromwasserstoffsäure,
Schwefelsäure,
Perchlorsäure
und Phosphorsäure,
oder organische Säuren,
z.B. Essigsäure,
Trifluoressigsäure,
Propionsäure, Glykolsäure, Milchsäure, Oxasäure, Malonsäure, Äpfelsäure, Maleinsäure, Weinsäure, Citronensäure, Benzoesäure, Zimtsäure, Mandelsäure und
Salicylsäure,
ein.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
haben asymmetrische Kohlenstoffatome, und sie können daher entweder als racemische
Gemische oder als die individuellen optischen Isomere (Enantiomere)
vorliegen.
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Demgemäß umfasst
die vorliegende Erfindung innerhalb ihres Rahmens alle möglichen
Isomeren und ihre Gemische und sowohl die Metaboliten als auch die
pharmazeutisch annehmbaren Biovorläufer (sonst auch als Prodrugs
bekannt) der erfindungsgemäßen Verbindungen.
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Bevorzugte
Verbindungen gemäß der Erfindung
sind Verbindungen der Formel (I), worin
n 1 oder 2 bedeutet;
X
-O- bedeutet;
R, R1, R2 und
R3 jeweils unabhängig Wasserstoff oder Halogen
bedeuten,
R4 und R5 Wasserstoff
bedeuten; sowie die pharmazeutisch annehmbaren Salze davon.
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Beispiele
für spezielle
Verbindungen gemäß der Erfindung
sind:
2-(4-Benzyloxybenzylamino)-2-phenyl-acetamid;
2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid;
2-[4-(3-Chlorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid;
2-[4-(3-Brombenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid;
2-[4-(2-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid;
2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-(2-fluorphenyl)-acetamid;
2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-(3-fluorphenyl)-acetamid;
und
2-[4-(3-Chlorbenzyloxy)benzylamino]-2-(3-fluorphenyl)-acetamid,
entweder als einziges Isomeres oder als Gemisch davon, sowie die
pharmazeutisch annehmbaren Salze davon.
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Durch
die Erfindung wird auch eine Verbindung der Formel (I), wie oben
definiert, oder ein pharmazeutisch annehmbares Salz davon zur Verwendung
als therapeutische Substanz, ins besondere zur Behandlung von chronischen
und neuropathischen Schmerzen, zur Verfügung gestellt.
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Eine
Ausführungsform
dieser Erfindung betrifft die Verwendung einer Verbindung der Formel
(I), wie oben definiert, oder eines pharmazeutisch annehmbaren Salzes
davon zur Herstellung eines Medikamentes zur Verwendung bei der
Behandlung von chronischen und neuropathischen Schmerzen.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung eines Säugers, insbesondere
von Menschen, der bzw. die ein Natriumkanalblockierungsmittel benötigt bzw.
benötigen,
wobei das genannte Verfahren die Verabreichung einer wirksamen Menge
einer Verbindung der Formel (I) oder eines pharmazeutisch annehmbaren
Salzes davon umfasst.
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Somit
können
neuropathische Schmerzzustände
in einem Säuger
gelindert und behandelt werden. Beispiele für neuropathische Schmerzzustände, die
auf Natriumkanalblockierungsmittel ansprechen, schließen Folgende
ein:
- – periphere
Neuropathien, wie trigeminale Neuralgie, posttherapeutische Neuralgien,
diabetische Neuropathie, glossopharyngeale Neuralgie, Nervenwurzelerkrankung
und Neuropathien, sekundär
zu metastatischen Infiltrationen; Adiposis dolorosa und Verbrennungsschmerzen;
und
- – zentrale
Schmerzzustände
nach Schlaganfall, thalamischen Läsionen und multipler Sklerose.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Behandlung" umfasst alle beliebigen
Behandlungen eines Zustands in einem Säuger, insbesondere einem Menschen,
und schließt
Folgendes ein:
- (i) das Verhindern des Auftretens
einer Erkrankung bei einer Person, die für die Erkrankung prädisponiert sein
kann, bei der jedoch die Erkrankung bislang noch nicht diagnostiziert
worden ist;
- (ii) die Hemmung des Zustands, d.h. das Anhalten seiner Entwicklung;
oder
- (iii) das Mildern des Zustands, d.h. die Bewirkung einer Regression
der Erkrankung.
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Die
hierin verwendete Bezeichnung „Krankheitszustand,
der durch Behandlung mit einem Natriumkanalblocker gemildert werden
soll" soll alle
Erkrankungszustände,
von denen im Stand der Technik bekannt ist, dass sie allgemein mit
Natriumkanalblockern erfolgreich behandelt werden können, sowie
solche Krankheitszustände,
von denen festgestellt wurde, dass sie durch die erfindungsgemäße Natriumkanalblockierungsverbindungen
der Formel (I) erfolgreich behandelt werden können, einschließen.
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Gemäß der
US 5 688 830 sind die Verbindung
[2-(2,6-Dimethylphenoxy)-1-methylethyl]ethylamin und die pharmazeutisch
annehmbaren Salze davon sowohl in der racemischen als auch in der
(R)-enantiomeren Form als Natriumkanalblocker, insbesondere zur
Linderung von neuropathischen Schmerzen, geeignet.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
und die Salze davon können
beispielsweise durch ein Verfahren erhalten werden, das Folgendes
umfasst:
- (a) die Umsetzung einer Verbindung
der Formel (II) worin
n, R2, R3 und X
wie oben definiert sind, mit einer Verbindung der Formel (III) worin R, R1 und
R4 wie oben definiert sind, wodurch eine
Verbindung der Formel (I) erhalten wird, worin R5 für Wasserstoff
steht; oder
- b) die Umsetzung einer Verbindung der Formel (IV) worin
R, R1, R2, R3, R4, n und X wie
oben defniert sind, mit einer Verbindung der Formel (V), (VI) oder
(VII) worin
W für ein
Halogenatom steht; R'5 C1-C6 Alkyl
oder C3-C7-Cycloalkyl
und R''5 Wasserstoff
oder C1-C6-Alkyl
bedeutet, und p einen Wert von 2-6 hat, wodurch eine erfindungsgemäße Verbindung
erhalten wird, bei der R5 für C1-C6-Alkyl oder C3-C7-Cycloalkyl steht;
und wobei gewünschtenfalls
eine Verbindung gemäß der Erfindung
in eine andere erfindungsgemäße Verbindung
umgewandelt wird, und/oder gewünschtenfalls eine
Verbindung gemäß der Erfindung
in ein pharmazeutisch annehmbares Salz umgewandelt wird, und/oder
gewünschtenfalls
ein Salz in eine freie Verbindung umgewandelt wird.
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Alle
hierin beschriebenen Verfahren sind Analogieverfahren und sie können nach
den gut bekannten Methoden der organischen Chemie durchgeführt werden.
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Eine
Verbindung der Formel (IV) ist eine Verbindung der Formel (I), bei
der R5 die Bedeutung Wasserstoff hat.
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Die
Umsetzung einer Verbindung der Formel (II) mit einer Verbindung
der Formel (III), um eine Verbindung der Formel (I) oder (IV) zu
erhalten, ist eine reduktive Aminierungsreaktion, die nach gut bekannten
Verfahren durchgeführt
werden kann. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann sie unter einer Stickstoffatmosphäre und in
einem geeigneten organischen Lösungsmittel,
wie einem Alkohol, z.B. einem niederen Alkohol, insbesondere Methanol,
oder in Acetonitril bei einer Temperatur im Bereich von etwa 0°C bis 40°C sowie in
Gegenwart eines Reduktionsmittels durchgeführt werden. Als Letzteres ist
am besten Natriumcyanoborhydrid geeignet.
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Gelegentlich
können
Molekularsiebe zu dem Reaktionsgemisch zugesetzt werden, um die
Reaktion zu erleichtern.
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Bei
einer Verbindung der Formel (V) ist das Halogen W vorzugsweise Iod.
Die Alkylierungsreaktion einer Verbindung der Formel (IV) mit einer
Verbindung der Formel (V) kann in einem geeigneten organischen Lösungsmittel,
wie einem Alkohol, z.B. Methanol, Ethanol oder Isopropanol, insbesondere
in Ethanol, bei einer Temperatur im Bereich von etwa 0°C bis etwa
50°C durchgeführt werden.
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Die
Alkylierungsreaktion der Verbindung der Formel (IV) mit einem Aldehyd
der Formel (VI) oder einem Keton der Formel (VII) kann in einem
geeigneten organischen Lösungsmittel,
wie einem Alkohol, z.B. Methanol, Ethanol oder Acetonitril, und
in Gegenwart eines geeigneten Reduktionsmittels, wie Natriumcyanoborhydrid,
bei einer Temperatur im Bereich von etwa 0°C bis etwa 30°C durchgeführt werden.
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Eine
erfindungsgemäße Verbindung
kann wie oben bereits zum Ausdruck gebracht wurde, durch bekannte
Verfahren in eine andere erfindungsgemäße Verbindung umgewandelt werden.
Die oben angegebene Verfahrensvariante b) kann als ein Beispiel
für die
optionale Umwandlung einer Verbindung gemäß der Erfindung in eine andere
erfindungsgemäße Verbindung
angesehen werden.
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Auch
kann die optionale Salzbildung einer erfindungsgemäßen Verbindung
sowie die Umwandlung eines Salzes in die freie Verbindung nach herkömmlichen
Verfahren durchgeführt
werden.
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Die
Verbindungen der Formel (II) und (III), (V), (VI) und (VII) sind
bekannte Verbindungen oder sie können
nach bekannten Verfahren erhalten werden.
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Wenn
in den erfindungsgemäßen Verbindungen
und ihren Zwischenprodukten Gruppen vorhanden sind, die geschützt werden
müssen,
bevor die Verbindungen den oben angegebenen Reaktionen unterworfen werden,
können
sie vor der Umsetzung geschützt
werden und dann können
die Schutzgruppen wieder abgespalten werden. Dies erfolgt nach Verfahren,
die auf dem Gebiet der organischen Chemie gut bekannt sind.
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PHARMAKOLOGIE
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Wie
oben bereits zum Ausdruck gebracht wurde, sind die erfindungsgemäßen Verbindungen
Natriumkanalblockierungsmittel, was beispielsweise durch die Tatsache
belegt wird, dass sie sich an die Stelle-2 (durch 3H-Batrachotoxin
markiert) am Natriumkanal des Rattenhirns binden.
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Die
Wechselwirkung der Verbindungen mit der Stelle 2 des Natriumkanals
wurde in Membranen von Rattenhirn unter Verwendung von 3H-Batrachotoxin
als Ligand nach den publizierten Methoden (Catterall, W.A., J. Biol.
Chem., 1981, 256, 8922-8927) bestimmt. So wurden beispielsweise
für die
repräsentative
Verbindung (R)-2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid,
Methansulfonat (innerer Code PNU 190296 E) die folgenden Testwerte
erhalten.
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Im
Hinblick auf ihre biologische Aktivität sind die erfindungsgemäßen Verbindungen
für die
Therapie bei der Regulierung von physiologischen Erscheinungen geeignet,
die mit einer Natriumkanalblockade in Verbindung stehen. Beispiele
hierfür
sind Arrhythmien, Krämpfe,
Schmerzen, die mit Beschädigungen
oder permanenten Veränderungen
des peripheren oder des zentralen Nervensystems einhergehen, beispielsweise
periphere Neuropathien, wie trigeminale Neuralgien, posttherapeutische
Neuralgie, diabetische Neuropathie, Nervenwurzelerkrankung, glossopharyngeale
Neuralgie und Neuropathie sekundär
zu Metastaseninfiltration, Adiposis dolorosa und Verbrennungsschmerzen;
sowie zentrale Schmerzzustände
nach Schlaganfall, thalamischen Läsionen und multipler Sklerose.
Der Zustand eines Patienten, der einen Natriumkanalblocker benötigt, kann
daher verbessert werden.
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Die
erfindungsgemäßen Verbindungen
können
in einer Vielzahl von Dosierungsformen verabreicht werden, z.B.
oral, in Form von Tabletten, Kapseln, mit Zucker oder mit Film beschichtete
Tabletten, flüssigen Lösungen oder
Suspensionen; rektal in Form von Suppositorien; parenteral, z.B.
intramuskulär,
oder durch intravenöse
Injektion oder Infusion.
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Die
Dosis hängt
von dem Alter, dem Gewicht, dem Zustand des Patienten und dem Verabreichungsweg
ab; so kann z.B. die Dosis für
die orale Verabreichung an Erwachsene, beispielsweise für die repräsentative
Verbindung gemäß der Erfindung
(R)-2-[4-(3-Fluorbenzyl oxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid, im Bereich von
etwa 1 bis etwa 500 mg pro Dosis, 1 bis 5 mal täglich liegen.
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Die
Erfindung schließt
pharmazeutische Zubereitungen ein, die eine erfindungsgemäße Verbindung als
Wirkstoff zusammen mit einem pharmazeutisch annehmbaren Exzipiens
(das ein Träger
oder Verdünnungsmittel
sein kann) enthalten. Die pharmazeutischen Zubereitungen, die die
erfindungsgemäßen Verbindungen
enthalten, werden gewöhnlich
nach herkömmlichen
Verfahren hergestellt und werden in pharmazeutisch geeigneter Form
verabreicht.
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So
können
z.B. feste orale Verabreichungsformen, zusammen mit dem Wirkstoff,
Verdünnungsmittel, z.B.
Lactose, Dextrose, Saccharose, Cellulose, Maisstärke oder Kartoffelstärke, Schmiermittel,
z.B. Siliciumdioxid, Talk, Stearinsäure, Magnesium- oder Calciumstearat
und/oder Polyethylenglykole; Bindemittel, z.B. Stärken, Gummi
arabicum, Gelatine, Methylcellulose, Carboxymethylcellulose oder
Polyvinylpyrrolidon; Sprengmittel, z.B. Stärke, Alginsäure, Alginate oder Natriumstärkeglycolat;
Brausemischungen; Farbstoffe; Süßmittel;
Befeuchtungsmittel, wie Lecithin, Polysorbate, Laurylsulfate; und
im Allgemeinen nicht-toxische und pharmakologisch inaktive Substanzen,
die in pharmazeutischen Zubereitungen verwendet werden, enthalten. Die
genannten pharmazeutischen Zubereitungen können in bekannter Art und Weise
hergestellt werden, beispielsweise durch Misch-, Granulierungs-,
Tablettisierungs-, Zuckerbeschichtungs- oder Filmbeschichtungsverfahren.
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Die
flüssige
Dispersion für
die orale Verabreichung kann z.B. ein Sirup, eine Emulsion oder
eine Suspension sein.
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Die
Sirupe können
als Träger
z.B. Saccharose oder Saccharose mit Glycerin und/oder Mannit und/oder
Sorbit enthalten.
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Die
Suspensionen und die Emulsionen können als Träger z.B. Naturgummi, Agargummi,
Natriumalginat, Pectin, Methylcellulose, Carboxymethylcellulose
oder Polyvinylalkohol enthalten.
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Die
Suspensionen oder Lösungen
für die
intramuskuläre
Injektion können
zusammen mit dem Wirkstoff einen pharmazeutisch annehmbaren Träger, z.B.
steriles Wasser, Olivenöl,
Ethyloleat, Glykole, z.B. Propylenglykol, und gewünschtenfalls
eine geeignete Menge von Lidocainhydrochlorid enthalten. Die Lösungen für die intravenöse Injektion
oder Infusion können
als Träger,
z.B. steriles Wasser enthalten oder sie können vorzugsweise in Form von
sterilen wässrigen
isotonischen Kochsalzlösungen
vorliegen.
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Die
Suppositorien können
zusammen mit dem Wirkstoff einen pharmazeutisch annehmbaren Träger, z.B.
Kakaobutter, Polyethylenglykol, ein Polyoxyethylensorbitanfettsäureestertensid
oder Lecithin enthalten.
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Die
folgenden Beispiele erläutern
die Erfindung, schränken
sie jedoch nicht ein.
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Beispiel 1
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1. D-Phenylglycinamid
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30
g (0,149 mol) D-Phenylglycinmethylester-Hydrochlorid wurden in Dioxan
(90 ml) aufgelöst,
dann wurden tropfenweise 90 ml einer 30%igen NH4OH-Lösung zugesetzt.
Das Gemisch wurde über
Nacht gerührt, eingedampft
und der rohe Rückstand
wurde auf Silicagel unter Verwendung von Dichlormethan/Methanol/30% NH4OH, 165/35/3, einer Flashchromatographie
unterworfen. Der erhaltene weiße
Feststoff wurde in absolutem EtOH aufgelöst und die Lösung wurde
mit einem Überschuss
von 10% HCl in EtOH angesäuert.
Die Lösung wurde
eingedampft und der Rückstand
wurde mit Diethylether (Et2O) aufgenommen.
Der ausgefallene weiße Feststoff
wurde abfiltriert und mit Et2O gewaschen,
wodurch 12,2 g (69%) der reinen Verbindung erhalten wurden.
[α]D 25 +99,6 (c = 1,1,
MeOH)
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2. (R)-2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid-Methansulfonat
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Ein
Gemisch aus D-Phenylglycinamidhydrochlorid (4,45 g; 0,022 mol) und
3A-Molekularsieben
(4,45 g) in MeOH (150 ml) wurde unter Stickstoff 10 Minuten lang
gerührt
und dann mit Natriumcyanoborhydrid (1,09 g; 0,016 mol) und 4-(3-Fluorbenzyloxy)benzaldehyd
(5 g; 0,022 mol) behandelt. Das Gemisch wurde 4 Stunden lang bei
Raumtemperatur gerührt
und dann filtriert. Der Rückstand
wurde eingedampft und auf Silicagel unter Verwendung von Dichlormethan/Methanol/30%
NH
4OH, 95/5/0,5, als Elutionsmittel einer
Flashchromatographie unterworfen. Es wurden 5,3 g (53%) eines kristallinen
weißen
Feststoffs nach Behandlung mit einem Überschuss von Methansulfonsäure in Ethylacetat
und nach dem Filtrieren erhalten.
Fp. 227-231°C;
[α]
D 25 –50,2 (c
= 1,1, AcOH); Elementaranalyse:
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In
analoger Weise können,
ausgehend von dem entsprechenden Aldehyd und Aminoamid, die folgenden
Verbindungen hergestellt werden:
2-(4-Benzyloxybenzylamino)-2-phenyl-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(3-Chlorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(3-Brombenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(2-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-(2-fluorphenyl)-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-(3-fluorphenyl)-acetamidmethansulfonat;
und
2-[4-(3-Chlorbenzyloxy)benzylamino]-2-(3-fluorphenyl)-acetamidmethansulfonat;
2-[4-(3-Fluorbenzylamino)benzylamino]-2-phenyl-acetamidmethansulfonat;
und
2-[4-(3-Fluorbenzylthio)benzylamino]-2-phenyl-acetamidmethansulfonat.
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Beispiel 2
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(R)-2-[[4-(3-Fluorphenyloxy)benzyl]methylamino]-2-phenyl-acetamid
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4
g (0,011 mol) (R)-2-[4-(3-Fluorphenyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid
wurden in Methanol (50 ml) aufgelöst und 1,8 g (0,013 mol) wasserfreies
Kaliumcarbonat wurden zu der Lösung
gegeben. Methyliodid (1,5 ml; 0,025 mol) wurde in das Gemisch eingetropft,
das 2 Stunden lang bei Raumtemperatur gerührt und dann zur Trockene eingedampft
wurde. Der rohe Rückstand
wurde auf Silicagel (Elutionsmittel: Chloroform/Methanol; 95/5)
chromatographiert. Es wurden 2,11 g (51%) (R)-2-[[4-(3-Fluorphenyloxy)benzyl]methylamino]-2-phenyl-acetamid
erhalten.
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In
analoger Weise können
die folgenden Verbindungen hergestellt und erforderlichenfalls mit
einem geeigneten sauren Mittel entsprechend bekannten Verfahren
in das Salz umgewandelt werden:
(R)-2-[[4-(3-Chlorphenyloxy)benzyl]methylamino]-2-phenyl-acetamid;
(S)-2-[[4-(3-Fluorphenyloxy)benzyl]methylamino]-2-phenyl-acetamid;
(R)-2-[[4-(3-Bromphenyloxy)benzyl]methylamino]-2-phenyl-acetamid;
(R)-2-[[4-(3-Fluorphenyloxy)benzyl]ethylamino]-2-phenyl-acetamid;
(R)-2-[(4-Phenyloxybenzyl)methylamino]-2-phenyl-acetamid;
(S)-2-[(4-Phenyloxybenzyl)methylamino]-2-phenyl-acetamid;
und
(R)-2-[[4-(3-Fluorphenyloxy)benzyl]cyclopropylamino]-2-phenyl-acetamid.
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Beispiel 3
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Unter
Anwendung der üblichen
Verfahren der pharmazeutischen Technik können Kapseln mit folgender
Zusammensetzung hergestellt werden:
(R)-2-[4-(3-Fluorbenzyloxy)benzylamino]-2-phenyl-acetamid-Methansulfonat | 50
mg |
Talk | 2
mg |
Maisstärke | 2
mg |
Mikrokristalline
Cellulose | 6
mg |
Magnesiumstearat | 1
mg |